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Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter ...
Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite, beispielsweise Leistungen der Sozialversicherungen, nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Es besteht kein Wahlrecht zwischen vorrangigen Hilfsquellen und der Sozialhilfe.

In der Realität der Sozialdienste ist jedoch eine beachtliche Anzahl von Personen auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen, weil die Leistungen, auf die eigentlich ein rechtmässiger Anspruch besteht, nicht rechtzeitig oder in ungenügendem Ausmass zur Verfügung stehen. Die Sozialhilfe muss in der Folge wie eine Kreditbank Gelder vorschiessen, bis die Leistungen der Sozialversicherungen, Unterhaltsbeiträge, Schadenersatzansprüche oder Stipendien fliessen.

Die nationale Tagung in Biel bietet eine Plattform zur Präsentation und Diskussion zu Fragen rund um die Subsidiarität vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen des Sozialstaates. Praktikerinnen und Praktiker erhalten Inputs und Impulse für ihre tägliche Arbeit.
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    Nationale Tagung Biel 2019 «Subsidiarität - eine permanente Herausforderung»

    Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite, beispielsweise Leistungen der Sozialversicherungen, nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Es besteht kein Wahlrecht zwischen vorrangigen Hilfsquellen und der Sozia...
    Sozialhilfe wird nur dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite, beispielsweise Leistungen der Sozialversicherungen, nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Es besteht kein Wahlrecht zwischen vorrangigen Hilfsquellen und der Sozialhilfe.

    In der Realität der Sozialdienste ist jedoch eine beachtliche Anzahl von Personen auf die Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen, weil die Leistungen, auf die eigentlich ein rechtmässiger Anspruch besteht, nicht rechtzeitig oder in ungenügendem Ausmass zur Verfügung stehen. Die Sozialhilfe muss in der Folge wie eine Kreditbank Gelder vorschiessen, bis die Leistungen der Sozialversicherungen, Unterhaltsbeiträge, Schadenersatzansprüche oder Stipendien fliessen.

    Die nationale Tagung in Biel bietet eine Plattform zur Präsentation und Diskussion zu Fragen rund um die Subsidiarität vor dem Hintergrund struktureller Veränderungen des Sozialstaates. Praktikerinnen und Praktiker erhalten Inputs und Impulse für ihre tägliche Arbeit.
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    14th März, 2019
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